
Aktuelles aus unserem Bestattungsinstitut
An dieser Stelle möchten wir Sie über wichtige Neugikeiten auf dem Laufenden halten. Dies sind beispielsweise Termine zu unseren öffentlichen Vorträgen, gesetzliche Änderungen oder interessante Informationen die oft bei uns angefragt werden.
Was ist überhaupt die Bestattungspflicht?
Die Bestattungspflicht in Deutschland gibt vor, dass sich die nächsten Angehörigen eines Verstorbenen um die Durchführung der Bestattung kümmern müssen.
Dies beinhaltet in erster Linie die zeitige Durchführung der Leichenschau, die Austellung der Todesbescheinigung und die Bestattung (Einsargung, Beförderung, Art der Bestattung, Grabwahl und Beisetzung). Für die Kosten der Bestattung haben Erben oder Unterhaltspflichtige von Verstorbenen aufzukommen.
Rechtliche Besonderheiten der Bestattungspflicht
Bestattungspflichtig sind in erster Instanz die Erben, folgend von Ehepartnerin/Ehepartner, Kindern, Eltern und einigen weiteren. Teilweise gibt es regionale Besonderheiten in den einzelnen Bundesländern, wenn Sie hierzu Fragen haben kontaktieren Sie uns gerne.
Die Bestattungspflicht ist übrigens nicht mit dem Erbrecht verbunden, auch wenn das Erbe abgelehnt wird sind die nächsten Verwandten weiterhin verpflichtet, für die Bestattung des Angehörigen aufzukommen.
Interview eines Trauerredners
Im Rahmen meiner Tätigkeit als Trauerredner durfte ich Herrn Frank Keil ein Interview für das Magazin 'ERNST' geben. Wir haben uns über meinen Weg zum Trauerredner, die emotionalen Aspekte dieser Tätigkeit und den Zusammenhang zu meiner Arbeit als Bestatter unterhalten.
Hiermit möchte ich mich nochmals herzlich für die Gelegenheit bedanken, einen tieferen Einblick in diese besondere Berufung geben zu dürfen.
Den Artikel zum Herunterladen und Lesen finden Sie hier.
Kontakt
Telefon: 040 / 38 59 82
E-Mail: info@bestattungen-schueler.de
Anschrift:
J. Schüler Bestattungswesen GmbH
Geschäftsführung: Stefan Stödter
Max-Brauer-Allee 150
22765 Hamburg
